Meisterausbildung im Friseurhandwerk

Das bekannteste Qualitäts-und Gütesiegel um Handwerk ist der Meistertitel. Als höchste Stufe fachlicher Kompetenz, vermittelt die Meisterausbildung im Friseurhandwerk das kaufmännisch-rechtliche Unternehmerwissen sowie die Kompetenz, den eigenen Handwerkernachwuchs selbst auszubilden.

Zudem ist der Meistertitel ein sicheres Fundament für die Selbständigkeit. Als Existenzgründer oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebes haben handwerkliche Meisterbetriebe eine wesentlich höhere Überlebensrate als Existenzgründungen in anderen Wirtschaftbereichen. Ob Sie Ihr eigener Chef sein möchten, Verantwortung für Mitarbeiter und/oder die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte übernehmen möchten – der Weg nach oben mit einem Meistertitel im Friseurhandwerk ist offen.

Die Meisterprüfung besteht aus 4 selbstständigen Teilen:

Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Fachübergreifende betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: Fachübergreifende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Ausbildereignung)

Die Vorbereitungslehrgänge Teil I, II, III und IV der Friseur-Meisterausbildung werden sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend angeboten. Bezüglich der Planung und Organisation der Meisterausbildung bietet diese höchste Flexibilität.

Förderungsmöglichkeiten

Meisterkursteilnehmer können Förderungen nach dem sogenannten Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) bekommen. Nach dem 2002 reformierten Meister-Bafög wurden die Möglichkeiten für den Bezug von Meister-Bafög deutliche verbessert.

Weiter Informationen finden Sie unter:

http://www.fachlehranstalt.de
http://www.hwk-oldenburg.de
http://www.handwerk-vechta.de